Härtefall

Als Härtefall gilt man im Hochschulwesen, wenn man die Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung eigentlich nicht erfüllt, aber trotzdem noch als letzte Chance zur Prüfung zugelassen wird. Wer als Härtefall gilt, und ob er für die Prüfung zugelassen wird, entscheidet Fall für Fall das Prüfungsamt.

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