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Bereits im Jahr 1955 wurde in Deutschland erstmals die Verwendung
von Bildungsgutscheinen als Förderung und Zuschuss für
besondere Weiterbildungen vorgeschlagen. Seit 2003 ist dieses Thema
wieder topaktuell, denn seitdem können Arbeitssuchende oder
auch Menschen die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, spezielle Fortbildungen
durch einen Bildungsgutschein finanzieren. Ein genereller Anspruch
auf eine Förderung durch Bildungsgutscheine besteht zwar nicht,
wenn Sie allerdings die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllen,
dann sollten Sie auf jeden Fall einen Versuch wagen.
Unter folgendem Link finden Sie die offiziellen Informationen der
Arbeitsagentur zum Thema Bildungsgutscheine:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html
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