Kann ich mein Fernstudium von der Steuer absetzen und bekomme ich bei einem Fernstudium die BAFöG-Förderung?

Antwort:

Grundsätzlich kann man diese Frage mit Ja beantworten. Im Juli 2004 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Einkommensteuergesetzes zu, welche sich u.a. vorteilhaft auf das Fernstudium und dessen Förderung auswirkt. Die Kosten für einen Fernlehrgang werden demnach voll erstattet. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch die Weiterbildung bestehende Kenntnisse in einem bereits ausgeübten Beruf vertieft werden, oder mit Hilfe des Fernstudiums ein Berufswechsel angestrebt wird.

Zu den Aufwendungen im Sinne dieses geänderten Gesetzes, gehören auch die Kosten für Unterbringung, die Fahrtkosten zu den Prüfungen, Kosten für Verpflegung, -Fachliteratur, -Büromaterial sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer und sogar die Darlehenszinsen zur Finanzierung der Weiterbildung. Insgesamt werden die Kosten für eine Weiterbildung voll, und beim Erststudium bis zu 4000.-Euro p.a., anerkannt. Für viele Arten von Fernstudium ist sogar die BAFöG-Förderung verfügbar.

Wenn Sie selbstständig sind, dann gelten diese Aufwendungen als Betriebsausgaben, ansonsten können die Studiengebühren und Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch noch von diversen Einzelfragen ab, die sich nicht allgemein und leider auch nicht in aller Kürze beantworten lassen. Was genau für Sie gilt, entscheidet sich auch durch den von Ihnen gewählten Lehrgang. Am besten informieren Sie sich noch zusätzlich bei Ihrem Finanzamt über Ihre ganz persönliche Situation.

 

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