Wer ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht?

29.07.2011 | von Gast in Fakten und Studien |  1 Min.


Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist keine Fernschule und auch kein Prüfungsstandort für Fernkurs-Abschlüsse. Die ZFU wurde vielmehr durch den bereits 1978 geschlossenen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen errichtet und ist dadurch die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG).

Als Behörde ist die ZFU für folgende Aufgaben zuständig:

  • Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge bzw. ablehnen der Zulassung
  • Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen für Fernkurse im Abstand von drei Jahren
  • Entscheidung über die Zulassung von wesentlichen Änderungen zugelassener Fernlehrgänge
  • Registrierung von nicht zugelassenen Fernlehrgängen (Hobby-Lehrgänge) und Entscheidung, ob es sich um einen Hobby-Lehrgang handelt
  • Jährliche Veröffentlichung des Ratgebers für den Fernunterricht
  • jährliche Veröffentlichung eines amtlichen Mitteilungsblattes mit einem Verzeichnis aller nach §12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge sowie Verzeichnis der Hobby-Lehrgänge und Fernlehrinstitute
  • Auskünfte und Kurzbeschreibungen zu allen Fernkursen im Sinne des FernUSG
  • Beobachtung und Förderung der Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland
  • Beratung der Bundesländer in Fragen des Fernunterrichts
  • Ahndung von Verstößen gegen das FernUSG

Das heißt also im Klartext, dass die ZFU über alles zum Thema Fernunterricht Bescheid weiß. Ganz gleich ob ein neues Fernstudium nach FernUSG angeboten wird oder sich eine neue Fernschule in der Bildungslandschaft etablieren möchte – an der ZFU kommt (im positiven Sinne) niemand vorbei.

Die ZFU sichert die Qualität des Fernstudiums in Deutschland

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist also ein Organ und eine Behörde, die für eine gleich bleibend hohe Qualität des Fernunterrichts in Deutschland Sorge trägt. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist auch der „Quality Guide“ als Umsetzungshilfe zur DIN ISO 29990 erschienen. Dieser kann über das Forum DistanceE-Learning erworben werden. Der „Quality Guide“ soll Fernschulen bei der Lehrgangsplanung von Fernkursen helfen – vor allem im Fachbereich Management.

Am morgigen Tag, dem 1. September 2011, findet ein Wechsel an der Spitze der ZFU statt. Der neue Leiter der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, Herr Heiner Simons, tritt an diesem Tag seinen Dienst an. Was übrigens die wenigsten Fernstudenten wissen: Jeder Fernlehrgang, mit Ausnahme der Hobby-Lehrgänge, benötigt eine Zulassung durch die ZFU. Wenn also eine Fernschule ZFU-zugelassene Lehrgänge anbietet, dann ist das keine besondere Auszeichnung, sondern gehört unbedingt zur Pflicht des Bildungsanbieters.

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