Grundsätzlich kann man diese Frage mit „Ja“ beantworten. Im Juli 2004 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Einkommensteuergesetzes zu, welche sich unter anderem vorteilhaft auf die finanzielle Förderung von Fernlehrgängenauswirkt. Die Kosten für ein Fernstudium sind dem Gesetz zufolge in fast allen Fällen absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle ob durch die Weiterbildung bestehende Kenntnisse in einem bereits ausgeübten Beruf vertieft werden oder mit Hilfe der Weiterbildung ein Berufswechsel angestrebt wird.
Zu den Aufwendungen im Sinne des Gesetzes gehören auch die Kosten für die Unterbringung, die Fahrtkosten zu den Prüfungen, Kosten für Verpflegung, Fachliteratur und Büromaterial sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer und sogar die Darlehenszinsen zur Finanzierung der Weiterbildung. Insgesamt werden die Kosten für eine Weiterbildung voll und beim Erststudium bis zu 4000.-Euro p.a. anerkannt.
Wenn Sie selbstständig sind, dann gelten diese Aufwendungen als Betriebsausgaben. Ansonsten können die Studiengebühren und Mehraufwendungen als Werbungskostengeltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch noch von vielen individuellen Faktoren ab. Eine allgemeine Antwort kann deshalb leider nicht gegeben werden. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt über Ihre steuerliche Situation.
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