Kann ich Zuschüsse nach dem BAföG für mein Fernstudium bekommen?

Kann ich Zuschüsse nach dem BAföG für mein Fernstudium bekommen?

Prinzipiell kann das BAföG auch bei einem Fernstudium greifen. In der Praxis geschieht das jedoch eher selten, da die Bedingungen, an die das BAFöG anknüpft, von Fernstudierenden nur selten erfüllt werden. Zum Beispiel muss es sich bei dem betreffenden Fernstudium um die erste Ausbildung handeln – die meisten Interessenten haben jedoch bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, wenn sie mit dem Fernstudium beginnen.

Auch die Altersgrenze von 30 Jahren und die Tatsache, dass das vorhandene Familieneinkommen mit eingerechnet wird, stehen einer Förderung nach dem BAföG oft im Wege. Fernstudierende sollten sich dennoch erkundigen, ob das BAföG in ihrem Fall zur Anwendung kommen kann, denn Ausnahmen und Sonderfälle gibt es selbstverständlich immer.

Das sogenannte Meister-BAföG im Rahmen einer Aufstiegsfortbildungsförderung kommt dagegen wesentlich häufiger zum Einsatz als das reguläre BAföG. Um diese Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen, muss der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Fachberater- oder Gesellenprüfung bzw. einem Berufsfachschulabschluss liegen. Hochschulabschlüsse und Fortbildungen oberhalb der Meister-Ebene werden allerdings nicht gefördert.

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Internethinweise:
http://www.das-neue-bafoeg.de
http://www.meister-bafoeg.info

Prinzipiell kann das BAföG auch bei einem Fernstudium greifen. In der Praxis geschieht das jedoch eher selten, da die Bedingungen, an die das BAFöG anknüpft, von Fernstudierenden nur selten erfüllt werden. Zum Beispiel muss es sich bei dem betreffenden Fernstudium um die erste Ausbildung handeln – die meisten Interessenten haben jedoch bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, wenn sie mit dem Fernstudium beginnen.

Auch die Altersgrenze von 30 Jahren und die Tatsache, dass das vorhandene Familieneinkommen mit eingerechnet wird, stehen einer Förderung nach dem BAföG oft im Wege. Fernstudierende sollten sich dennoch erkundigen, ob das BAföG in ihrem Fall zur Anwendung kommen kann, denn Ausnahmen und Sonderfälle gibt es selbstverständlich immer.

Das sogenannte Meister-BAföG im Rahmen einer Aufstiegsfortbildungsförderung kommt dagegen wesentlich häufiger zum Einsatz als das reguläre BAföG. Um diese Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen, muss der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Fachberater- oder Gesellenprüfung bzw. einem Berufsfachschulabschluss liegen. Hochschulabschlüsse und Fortbildungen oberhalb der Meister-Ebene werden allerdings nicht gefördert.

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