Ja – grundsätzlich kann dein Fernstudium durch BAföG und weitere Förderungen wie KfW‑Studienkredit oder Bildungsgutschein unterstützt werden. Hier erfährst du, welche Zuschüsse konkret möglich sind.
1. BAföG für Vollzeit‑Fernstudium
Ein Fernstudium in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden inkl. Vor- und Nachbereitung) kann gefördert werden – wenn es staatlich anerkannt ist und zu einem akademischen Abschluss wie Bachelor oder Master führt. Wichtig ist, dass es sich um ein Erststudium handelt und du bestimmte Altersgrenzen (bis ca. 45 Jahre) einhältst. Die Förderung besteht aus 40 % Zuschuss und 60 % zinslosem Darlehen.
2. Voraussetzungen für BAföG
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger:in mit Wohnsitz in Deutschland
- Erststudium (Bachelor/Master), nicht Zweitausbildung
- Vollzeitstudium mit strukturiertem Lehrplan und Abschluss
- Altersgrenze i.d.R. 45 Jahre (Bachelor), 35 Jahre (Master)
3. Höhe & Rückzahlung
Der BAföG-Zuschuss beträgt ca. 40 % der Fördersumme und muss nicht zurückgezahlt werden. Die restlichen 60 % sind ein zinsloses Darlehen, das nach dem Studium in Raten zurückgezahlt wird – maximal 10.010 €. In Einzelfällen gibt es weitere Zuschüsse, z. B. Starthilfe bei sozialer Bedürftigkeit.
4. Weitere Fördermöglichkeiten
- KfW-Studienkredit: einkommensunabhängig, auch neben BAföG möglich
- Bildungsgutschein: über Arbeitsagentur für berufliche Weiterbildung
- Aufstiegs-BAföG (AFBG): für Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meisterkurse)
- Stipendien: z. B. Deutschlandstipendium oder Stiftungsprogramme
5. So beantragst du Förderung
Den BAföG-Antrag stellst du über das Online-Portal BAföG Digital oder direkt bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. KfW-Kredite beantragst du über die KfW oder ein Partnerinstitut. Für Bildungsgutscheine ist deine Agentur für Arbeit zuständig.
Zusammenfassung: Das wird gefördert
- BAföG für Vollzeit-Fernstudium mit anerkanntem Abschluss

- 40 % Zuschuss, 60 % zinsloses Darlehen
- KfW-Kredit, Bildungsgutschein & Stipendien als Ergänzung
- Antrag online oder beim zuständigen Amt stellen
Internethinweise:
http://www.das-neue-bafoeg.de
http://www.meister-bafoeg.info