Was bedeutet eigentlich die ZFU-Zertifizierung?

Was bedeutet eigentlich die ZFU-Zertifizierung?

Möchten Sie ein Studium oder eine Weiterbildung im Fernstudium abschließen, kann Ihnen das Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) begegnen. Die ZFU wurde durch den im Jahre 1978 geschlossenen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen ins Leben gerufen und ist die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG).

Alle Fernkurse, die nicht zu der Kategorie Hobby-Lehrgänge (Fernkurse, die nur der Freizeitgestaltung dienen) gehören, müssen von der ZFU überprüft und zugelassen werden. Für Fernlehrgänge ist das Qualitätssiegel der ZFU also kein zusätzliches Qualitätsmerkmal, sondern zwingend dafür notwendig, dass die Fernschule den betreffenden Fernkurs überhaupt vertreiben und bewerben darf. 

Im Turnus von drei Jahren werden die zertifizierten Bildungsangebote daraufhin überprüft, ob die Zulassungsbedingungen noch gegeben sind. Die Prüfung, ob ein Lehrgang für den Fernunterricht geeignet ist, erfolgt auf zwei Ebenen:

  • Auf fachlicher Ebene erfolgt die Prüfung durch einen von der ZFU beauftragten externen Gutachter, der fachlicher Experte auf dem Gebiet der Ausbildung ist. Dieser überprüft die Ausbildung auf inhaltliche Korrektheit.
  • Auf methodischer und didaktischer Ebene prüft die ZFU intern, ob eine Ausbildung den Anforderungen eines Fernlehrgangs genügt. Dazu zählt zum Beispiel, ob das vom Anbieter angegebene Ausbildungsziel mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erreicht werden kann.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist also ein Organ und eine Behörde, die für eine gleichbleibend hohe Qualität des Fernunterrichts in Deutschland Sorge trägt.

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Möchten Sie ein Studium oder eine Weiterbildung im Fernstudium abschließen, kann Ihnen das Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) begegnen. Die ZFU wurde durch den im Jahre 1978 geschlossenen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen ins Leben gerufen und ist die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG).

Alle Fernkurse, die nicht zu der Kategorie Hobby-Lehrgänge (Fernkurse, die nur der Freizeitgestaltung dienen) gehören, müssen von der ZFU überprüft und zugelassen werden. Für Fernlehrgänge ist das Qualitätssiegel der ZFU also kein zusätzliches Qualitätsmerkmal, sondern zwingend dafür notwendig, dass die Fernschule den betreffenden Fernkurs überhaupt vertreiben und bewerben darf. 

Im Turnus von drei Jahren werden die zertifizierten Bildungsangebote daraufhin überprüft, ob die Zulassungsbedingungen noch gegeben sind. Die Prüfung, ob ein Lehrgang für den Fernunterricht geeignet ist, erfolgt auf zwei Ebenen:

  • Auf fachlicher Ebene erfolgt die Prüfung durch einen von der ZFU beauftragten externen Gutachter, der fachlicher Experte auf dem Gebiet der Ausbildung ist. Dieser überprüft die Ausbildung auf inhaltliche Korrektheit.
  • Auf methodischer und didaktischer Ebene prüft die ZFU intern, ob eine Ausbildung den Anforderungen eines Fernlehrgangs genügt. Dazu zählt zum Beispiel, ob das vom Anbieter angegebene Ausbildungsziel mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erreicht werden kann.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist also ein Organ und eine Behörde, die für eine gleichbleibend hohe Qualität des Fernunterrichts in Deutschland Sorge trägt.

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