Die Qualität der zahlreichen Fernstudienprogramme wird durch verschiedene Institutionen geprüft und überwacht. Es kommt allerdings darauf an, ob es sich bei den Bildungsangeboten um Fernlehrgänge, akademische Fernstudiengänge oder sogenannte Hobbykurse handelt. Als Hobby-Lehrgänge werden Fernkurse bezeichnet, die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen. Diese Art von Fernlehrgängen ist nicht zulassungspflichtig. Allerdings muss die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüfen, ob es sich tatsächlich um Hobbykurse handelt.
Die Inhalte aller anderen nicht-akademischen Fernkurse werden von der ZFU überprüft. Wenn die Qualität stimmt, werden diese Weiterbildungsangebote zugelassen und dürfen von der betreffenden Fernschule vertrieben und beworben werden. Zusätzlich haben sich viele Anbieter solcher Fernkurse nach der allgemeinen Qualitätsnorm DIN ISO 9001 zertifizieren lassen. Nicht-akademische Fernkurse, die keine Hobbykurse sind, müssen in Deutschland immer ZFU-zertifiziert sein. Die ZFU kontrolliert in der Regel alle drei Jahre, ob die Zulassungsbedingungen für die zertifizierten Kurse noch gegeben sind.
Für akademische Fernkurse mit international anerkannten Graduierungen nach dem Bologna-System, sind die Akkreditierungen ein zwingendes Qualitätsmerkmal. Bekannte Akkreditierungsinstitute sind z.B. AQAS, AQUIN und ZEvA. Unabhängig aller Qualitäts-Zertifikate sollten die Interessenten jedoch auch den Standort der Fernschule bzw. Fernuni, sowie die Kosten und die Studienbedingungen in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
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Weitere Informationen:
http://www.zfu.de/
http://www.akkreditierungsrat.de
Was ist die ZFU?