Staatlich geprüfte:r Betriebswirt:in (Bachelor Professional in Wirtschaft) - Wahlmodul: Online-Marketing
- Bachelor
- 36 Monate
- 14 bis 17h pro Woche
- Inhalte
- Fördermöglichkeiten
- Kosten
- Lernmethodik
- Zulassung
- Service
- Abschluss
- Standorte
- Zertifizierungen
- Weitere Fakten
Studieninhalte
- Analyse des Unternehmens
- Beurteilung betrieblicher Wertströme
- Wirtschaftsrechtliche Sachverhalte
- Mikro- und Makroökonomie
- Personalwirtschaftliche Führungs- und Entscheidungsprozesse
- Nutzung beruflicher Informatik bei Unternehmensprozessen und -entscheidungen
- Beschaffungs- und Leistungserstellungsprozesse
- Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling
- Entwicklung und Evaluation differenzierter Marketingkonzepte
- Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmerische Selbstständigkeit und strategische Führung
- Wirtschaftsmathematik
- Englisch/Kommunikation
- Deutsch/Kommunikation
- Politik
- Wahlmodul Online-Marketing
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Datenübertragung SSL gesichert
Lernmethodik
Lernmethoden
- Online
- Präsenzveranstaltungen (Pflicht)
- Selbststudium
Prüfungsform
- Einsendeaufgaben
- Präsenz
Prüfungsformate
- Hausarbeit
- Prüfungsgespräch
Studienmaterialien
- Fallstudien / Fallaufgaben
- Musterfragen (und -lösungen)
- Studienhefte
Vorliegen des Sekundarabschlusses I/Realschulabschluss oder eines anderen gleichwertigen Bildungsstands
Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung sowie Berufsschulabschluss und einschlägige Berufstätigkeit oder mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit.
(Digitale) Serviceleistungen
- Kostenlose Verlängerung der Studienzeit
- Probephase / Geld-zurück-Garantie
Betreuung
- Persönliche:r Studienbetreuer:in
Abschluss
Bachelor Professional#Einsendeaufgaben#
Zertifizierungen
- ZFU
ZFU-Zulassungsnummer: 1131421v
Deutsch
jederzeit
test Service-Paket
- 4 Wochen kostenlos testen
- Monatliche Kündigung möglich
- Kostenlose Verlängerung der Studiendauer
ZeugnisNach erfolgreichem Abschluss des Fernlehrgangs erhälst Du als Nachweis Deiner erworbenen Qualifikationen das FERNAKADEMIE-Zeugnis, auch wenn Du weitergehende Anforderungen für z.B. ein Zertifikat oder Kammerabschluss (noch) nicht erfüllst.
Prüfungsvoraussetzungen FachhochschulreifeZum Zeitpunkt der Anmeldung zur staatlichen Prüfung müssen nachgewiesen werden:
1. der Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss,
2. außerdem eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung (kann in manchen Bundesländern ersetzt werden durch eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung),
3. Abschlusszeugnis der Berufsschule. Sollte ein solches Zeugnis nicht vorliegen, muss stattdessen eine 5-jährige einschlägige Vollzeit-Berufspraxis nachgewiesen werden.
Prüfungsvoraussetzungen Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)Zur Prüfung wirst Du zugelassen, wenn Du entweder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Darüber hinaus kannst Du zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Du durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machst, dass Du Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hast, die Deine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung, die für alle prüfenden Industrie- und Handelskammern gilt.
Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) Controller (IHK)Zur Prüfung wirst Du zugelassen, wenn Du Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsgangs einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in jedem der genannten Fälle wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Controllerin/eines Controllers aufweisen. Außerdem kannst Du zur Prüfung zugelassen werden, wenn Du durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machst, dass Du Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hast, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Begleitlehrgang JahresabschlussanalyseDas Prüfungsfach Jahresabschlussanalyse setzt Kenntnisse der handelsrechtlichen Bilanzierung und Bewertung voraus. Bei Bedarf kannst Du einen 6-monatigen Begleitlehrgang belegen, der Dich mit den notwendigen Kenntnissen zu diesem Themenbereich vertraut macht.
Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) Geprüfte:r Fachwirt:in für Marketing (IHK)- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Fachwirt/in für Marketing aufweisen.
Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) Geprüfte:r Handelsfachwirt:in (IHK)Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer oder in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- der Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Verkaufs- oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel.
Zur Prüfung vor der IHK wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung folgende Voraussetzungen nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mind. dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Bitte erkundige Dich bei der Kammer, von der Du dich prüfen lassen möchtest, nach möglichen Abweichungen von diesen Voraussetzungen.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Meister:in-Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung Geprüfte:r Industriemeister:in (IHK) der Fachrichtung Elektrotechnik- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens 4-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
Die Zulassung erteilt die zuständige IHK.
Zulassungsvoraussetzungen Geprüfte:r Industriemeister:in Metall (IHK)Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens 4-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- jeweils ein weiteres Jahr Berufspraxis (wobei diese wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben soll) und
- Ausbildereignungsprüfung (AdASchein).
Am Lehrgang kann teilnehmen, wer
- eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung und eine einjährige Berufspraxis oder
- einen mittleren Bildungsabschluss und vier kaufmännische Berufsjahre oder
- Abitur und mindestens zwei kaufmännische Berufsjahre nachweisen oder
- auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang vorhanden sind.
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