Fernstudium oder Fernkurs finanzieren? Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für Fernstudiengänge und Fernkurse – von staatlichen Zuschüssen über Bildungsgutscheine bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Wir zeigen dir die wichtigsten Optionen auf einen Blick.
1. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Jobcenters. Er deckt bis zu 100 % der Kurskosten ab – inklusive Prüfungsgebühren und Lehrmaterialien. Voraussetzung: Der Fernkurs muss AZAV-zertifiziert sein.
- Geeignet für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Gültig für bestimmte Weiterbildungen und Umschulungen
- Vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit erforderlich
2. Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) unterstützt dich finanziell bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – auch im Fernstudium. Es kombiniert Zuschüsse mit zinsgünstigen Darlehen.
- Förderung für Fortbildungen wie Fachwirt:in, Techniker:in, Meister:in
- Bis zu 75 % der Kosten als Zuschuss und Darlehen
- Auch Lehrgangs- und Prüfungskosten förderfähig
3. Bildungsprämie / Prämiengutschein (ausgelaufen, aber wichtig)
Die Bildungsprämie war bis Ende 2021 verfügbar und wurde durch neue Landesförderprogramme ersetzt. Früher erhielten Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen einen Zuschuss von 50 % (max. 500 €) auf die Weiterbildungskosten.
Tipp: Informiere dich über aktuelle Alternativen auf Landesebene, z. B. Bildungsschecks.
4. Landesprogramme (z. B. Bildungsscheck NRW, QualiScheck RLP)
Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für berufliche Weiterbildung an. Diese sind häufig einkommensunabhängig und gelten auch für Fernunterricht.
- Bildungsscheck NRW: Zuschuss von 50 % (max. 500 €)
- QualiScheck RLP: 60 % der Kurskosten, max. 1.500 €
- Auch für Selbstständige & Berufstätige zugänglich
Tipp: Förderbedingungen unterscheiden sich je Bundesland – informiere dich beim jeweiligen Ministerium oder über foerderdatenbank.de.
5. Steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungskosten für ein Fernstudium lassen sich steuerlich absetzen. Möglich sind Werbungskosten (bei beruflichem Zusammenhang) oder Sonderausgaben (bei Erststudium).
- Studiengebühren, Prüfungen, Fachliteratur, Technik (Laptop etc.)
- Fahrtkosten und Arbeitszimmer anteilig möglich
- Nachweis durch Belege und ggf. Studienbescheinigungen
6. Arbeitgeberförderung
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden bei beruflicher Weiterbildung. Dazu zählen Kostenübernahmen, Freistellungen oder Bildungsurlaub.
- Offenes Gespräch mit Vorgesetzten suchen
- Nutze Argumente wie langfristiger Mehrwert fürs Unternehmen
- Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt (je nach Bundesland 5 Tage/Jahr)
7. Fernstudium mit BAföG (nur bei Vollzeit möglich)
BAföG kann auch im Fernstudium gewährt werden – allerdings nur bei Vollzeitstudiengängen mit mindestens 20 Stunden/Woche. Teilzeit ist nicht förderfähig.
- Altersgrenze: in der Regel 45 Jahre
- Förderhöhe einkommensabhängig
- Kombination mit Kindergeld und Wohngeld möglich
8. Stipendien für Fernstudierende
Auch im Fernstudium kannst du dich für ein Stipendium bewerben – z. B. bei der Begabtenförderung im Hochschulbereich oder für berufliche Weiterbildungen bei SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
- Oft mit Kriterien wie besondere Leistungen oder soziales Engagement
- Einmalzahlungen oder laufende Unterstützung möglich
9. Zusammenfassung: Fördermöglichkeiten im Überblick
- Bildungsgutschein & Aufstiegs-BAföG: besonders relevant für arbeitsmarktnahe Weiterbildung

- Landesförderungen & Arbeitgeberzuschüsse: flexibel und praxisnah
- Steuerliche Vorteile & Stipendien: zusätzliche Entlastung für Berufstätige
- Fernstudium mit BAföG: nur in Vollzeitform förderfähig
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