Abitur nachholen – wie kann man gefördert werden?

Abitur nachholen – wie kann man gefördert werden?

12.01.2015 | von Fabian Haubner in Tipps und Ratschläge |  3 Min.

Manchmal merkt man erst später, wenn man schon mitten im Berufsleben steht, dass es für den weiteren beruflichen Werdegang doch gut gewesen wäre, das Abitur in der Tasche zu haben. In solchen Fällen kann es sich lohnen, das Abi nachzuholen.



Manchmal merkt man erst später, wenn man schon mitten im Berufsleben steht, dass es für den weiteren beruflichen Werdegang doch gut gewesen wäre, das Abitur in der Tasche zu haben. In solchen Fällen kann es sich lohnen, das Abi nachzuholen.

Möglichkeiten hierfür gibt es viele, sei es abends an der VHS oder Abendschule, in der Fernschule oder auch online. Aber unabhängig davon, welchen Weg man wählt, stellt sich natürlich immer noch die Frage der Finanzierung. Zur ersten Orientierung haben wir die aktuellen Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

BAföG (Schüler-BAföG)

Rein formell gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen BAföG und Schüler-BAföG, sondern nur noch eine Unterscheidung zwischen Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen. Holt man sein Abitur nach, gilt man als Schüler und erhält in den meisten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen einen Vollzuschuss. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere:

Sie müssen einen eigenständigen Haushalt führen, also nicht bei den Eltern wohnen.
Sie dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Höhe des Zuschusses ist über die sog. Bedarfssätze (zu den Bedarfssätzen mehr Informationen hier) geregelt und bundesweit einheitlich. Der Bedarfssatz liegt für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg derzeit zwischen 538,00 Euro und 645,00 Euro. Der Bafög-Antrag muss bei dem örtlichen Bafög-Amt gestellt werden. Jede Kommune hat eine solche Stelle.

Weitere Infos: Offizielle BAföG Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Bildungskredite

Der Bildungskredit ist, wie der Name schon sagt, eine Förderung, die zurück gezahlt werden muss. Er kommt dann in Betracht, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben oder das BAföG alleine nicht ausreichend ist. Der Kredit läuft über die KfW-Bank. Er kann von volljährigen Schülern beantragt werden, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben oder diesen mit dem Abschluss an einer Fach- bzw. Fachoberschule erlangen werden.

Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen sowie vom Einkommen des Ehepartners oder der Eltern. Es kann mit anderen Finanzierungsformen – also auch mit dem BAföG - kombiniert werden. Die zu beantragende Kreditsumme muss zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro liegen und wird monatlich ausgezahlt, wahlweise mit 100, 200 oder 300 Euro. Eine Einmalzahlung von maximal 3.600 Euro ist möglich.

Der Antrag kann schriftlich über das Bundesverwaltungsamt in Köln (der Antrag ist hier verfügbar) oder online unter www.bildungskredit.de gestellt werden. Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag und erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid.  Mit diesem können Sie dann bei der KfW einen Kreditvertrag abschließen.

Weitere Informationen: Online-Antrag des Bildungskredits, Offizielle Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ebenfalls ein Bundesprogramm, das die berufsbegleitende Weiterbildung fördert. Darunter fällt auch das Erlangen von Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg. Mit der Bildungsprämie soll ein Anreiz für lebenslanges Lernen geschaffen werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist der Besuch einer Beratungsstelle. Diese kann dann auch den Prämiengutschein ausstellen. Wichtig für den Erhalt der Bildungsprämie ist es, das man noch nicht mit einer Weiterbildung begonnen hat. Weitere Voraussetzungen sind, dass man erwerbstätig oder in Elternzeit ist und das jährliche zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro) nicht übersteigt. Mit der Bildungsprämie werden 50% der Kosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro pro Prämiengutschein.

Weitere Infos: Offizielle Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Stipendien

Stipendien spielen beim Nachholen des Abiturs eine eher untergeordnete Rolle, da diese für das Erlangen von Schulabschlüssen eher selten vergeben werden. Aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit. So gewährt beispielweise die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung Schülern mit abgeschlossener Berufsausbildung, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen wollen bis zu knapp 600 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt und zusätzlich 150 Euro Büchergeld. Beides muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Sie sich nicht selber für das Stipendium bewerben, sondern müssen von einer Gewerkschaft oder einem Vertrauensdozent vorschlagen werden.

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Zusätzlich zu den genannten Fördermöglichkeiten können Sie die anfallenden Kosten für das Abitur steuerlich geltend machen. Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie während der Schulausbildung zudem kindergeldberechtigt.